6. Dezember 1934: Die Betriebsdirektion der Herforder Kleinbahnen
„Vorschriften über die Betriebsführung auf dem Anschluß Meyer - Lippinghausen"
vom 8. November 1906
Ergänzung zur Vorschrift vom 3. Juli 1933
Zur Klarstellung der zu befördernden Zuglasten bei nur teilweise beladenen Kleinbahn-Wagen dienen folgende Höchstzuggewichte, d.h. Gewichte der Rollböcke und Wagen, wobei aber das Gewicht der Lokomotive und des Bremswagens nicht mit zu rechnen ist.
a) Bergfahrt mit schiebender Lokomotive:
140 t bei Fahrt mit Bremswagen
105 t bei Fahrt ohne Bremswagen
b) Bergfahrt mit ziehender Lokomotive:
nur Fahrt mit Bremswagen zulässig, Zuggewicht 40 t
c) Talfahrt mit ziehender Lokomotive:
105 t bei Fahrt mit Bremswagen
70 t bei Fahrt ohne Bremswagen
Die Wagenzahlen des Nachtrags vom 3. Juli 1933 bei vollbeladenen Reichsbahnwagen bleiben unverändert; ebenso die Angabe, dass 2 leere Reichsbahnwagen einem beladenen entsprechen und die Vorschrift, dass die Züge nicht mehr als 5 Reichsbahnwagen enthalten dürfen. Das Gewicht der Rollböcke unter einem Reichsbahnwagen ist mit zusammen 3 t anzunehmen.
Die Betriebsdirektion