3. Juli 1933: Die Betriebsdirektion der Herforder Kleinbahnen
„Vorschriften über die Betriebsführung auf dem Anschluß Meyer - Lippinghausen"
vom 8. November 1906.
Ziffer 1 der Vorschriften erhält folgende Fassung:
Die Züge von Herford nach dem Anschlußgleis Meyer (Bergfahrten) können unter Berücksichtigung der in Ziffer 2 genannten Höchstzahlen von der Lokomotive geschoben oder gezogen werden. Bei der Herunterfahrt von der Fabrik Meyer - Lippinghausen nach Herford (Talfahrten) muss die Lokomotive den Kopf des Zuges bilden.
Ziffer 2 der Vorschriften erhält folgende Fassung:
a) Bergfahrten mit schiebender Lokomotive:
Die Zugstärke darf 3 beladene Reichsbahnwagen nicht übersteigen. Wenn an der Lokomotive ein bedienter Kleinbahnwagen sich befindet, können bis zu 4 beladene Reichsbahnwagen mitgeführt werden.
b) Bergfahrten mit ziehender Lokomotive:
Bei Fahrten mit ziehender Lokomotive muß am Schluß des Zuges ein bedienter Kleinbahnbremswagen laufen; die Zugbelastung (ohne Bremswagen) darf 40 t keinesfalls überschreiten.
c) Talfahrten mit ziehender Lokomotive:
Die Zugstärke darf zwei beladene Reichsbahnwagen nicht übersteigen. Wenn an der Spitze des Zuges ein bedienter Kleinbahnbremswagen läuft, können 3 beladene Reichsbahnwagen mitgeführt werden.
Anstelle eines beladenen Reichsbahnwagens können 2 leere Reichsbahnwagen eingestellt werden, die Züge dürfen aber nicht mehr als 5 Reichsbahnwagen enthalten.
Der Kleinbahnbremswagen gilt als bedient, wenn er an die Bremsleitung der Lokomotive angeschlossen ist.
Die Betriebsdirektion
gez. P a u l
Ergänzung: Nachtrag vom 6. Dezember 1934