8. November 1906: Der Betriebsdirektor der Herforder Kleinbahnen



Vorschriften
über die Betriebsführung auf dem Anschluss Meyer - Lippinghausen


1.

Die Züge von Herford nach dem Anschlussgleis Meyer müssen von der Lokomotive geschoben werden, bei der Herunterfahrt von der Fabrik nach Herford soll die Lok dagegen den Kopf des Zuges bilden.

2.

Die Zugstärke darf 3 Kleinbahnwagen bzw. 2 (Paar) Rollböcke bei der Bergfahrt nicht überschreiten. Es sind Rollböcke für sich und Kleinbahnwagen für sich zu überführen, niemals Rollböcke und Kleinbahnwagen zusammen.

3.

Jeder Zug muss von einem geprüften Beamten als Zugführer begleitet werden; derselbe hat beim Schieben der Züge auf dem vorderen Wagen zu stehen und mit einer Handglocke vor den Wegübergängen zu läuten. Bei Dunkelheit hat derselbe ausserdem eine rot geblendete Handlaterne mitzuführen. Das Läutewerk und die Dampfpfeife der Klokomotive sind vor dem Passieren der Wegeübergänge rechtzeitig in Tätigkeit zu setzen.

4.

Die Geschwindigkeit der Züge darf auf dem Anschlussgleise und beim Schieben der Züge auf der Bahnstrecke 12 km i. d. St. Nicht überschreiten. Beim Befahren von Weichen ist die Zuggeschwindigkeit vorher auf Schrittempo zu ermässigen.

5.

Vor der Abfahrt der Züge vonm Kleinbahnhof Herford hat sich der dienstahbende Stationsbeamte davon zu überzeugen, ob die Bahnstrecke frei ist, die Qwagen vorschriftsmässig verkuppelt sind, die Bremsleitung hergestellt ist und die auf Rollbock zu befördernden Wagen sicher auf den Rollböcken befestigt sind. Hierauf ist der Zug bei der Firma Meyer durch den Fernsprecher vorzumelden und abfahren zu lassen. Sobald der Zug auf dem Fabrikgleise in Lippinghausen eingetroffen ist, hat der Zugführer die Rückmeldung des Zuges nach herford Kleinbahnhof durch den Fernsprecher der Firma Meyer zu veranlassen und ebenfalls vor der Rückfahrt der ISeite 2I Station Herford telefonische Meldung zu machen. Die Meldungen sind von der Station Herford in das Zugmeldebuch einzutragen. Über die Fahrten nach dem Anschlussgleis ist täglich ein Fahrtbericht zu führen, in welchem u. A. auch die beförderten Wagen aufzuführen sind. Als Entfernung von Herford Klb. Bis zur Fabrik Meyer sind 5 km zu berechnen.

6.

Bevor die von der Fabrik nach Herford zu befördernden Wagen in den Zug eingestellt werden, sind diese vom Lokomotivführer und vom Zugführer auf etwaige Beschädigungen genau zu untersuchen. Werden hier Beschädigungen festgestellt, dann sind dieselben im Fahrberichte aufzuführen und vom Anschlussgleisinhaber oder dem von ihm mit der Wagenübergabe Beauftragten durch Namensunterschrift anerkennen zu lassen.

Ferner ist vor der Rückfahrt festzustellen, ob die Wagen vorschriftsmässig verkuppelt und die auf den Rollböcken zu befördernden Wagen sicher befestigt sind; ausserdem ist die Bremsleitung herzustellen. Der Zugführer hat bei der Herunterfahrt die letzte Handbremse am Zug zu bedienen.

7.

Die bei der Abzweigung des Anschlussgleises vom Hauptgleise der Strecke Herford-Wallenbrück befindliche Weiche 1 muss nach dem Passieren jedes Zuges nach und von dem Anschlussgleise vom Zugführer wieder auf Hauptgleis gestellt und verschlossen werden. Ferner muss die darauf folgende und zum Auflaufgleise führende Weiche 2 nach dem Passieren jedes Zuges sofort wider auf das Auflaufgleis gestellt und verschlossen werden.

Die bei den Weichen Nr. 3 und Nr. 6 befindlichen Gleissperren sind nach dem jedesmaligen Öffnen derselben wieder über das Gleis zu legen.

Die Weichen Nr. 3,4,5 und 6 sind verschliessbar und müssen stets unter Verschluss gehalten werden. Der Zugführer hat daher vor der Rückfahrt die Weichen Nr. 3,4 und 5 wieder auf Hauptgleis zu stellen und zu verschliessen, die Weiche Nr. 6 ist dagegen auf das Rangiergleis zu stellen und zu verschliessen

8.

Um infolge des starken Gefälles auf dem Anschlussgleise ein Fortlaufen der wagen zu verhindern, sind beim Umsetzen der Züge in den Wichen vor dem Abkuppeln der Lokomotive an den wagen die Handbremsen fest anzuziehen, ausserdem ist der letzte Wagen durch Vorlegen eines Hemmschuhes besonders zu sichern. Zwei Hemmschuhe sind zu diesem Zwecke der Firma Meyer überwiesen.

9.

Für die Unterhaltung der Betriebssicherheit des Anschlussgleises ist der Bahnmeister verantwortlich. Die Begehung des Anschlussgleises durch den Streckenwärter hat mit Rücksicht auf Dämme, Krümmungs- und Neigungsverhältnisse täglich zu erfolgen, hierbei hat der Streckenwärter namentlich die Dämme zu beobachten und die Gleislage - hauptsächlich in den Kurven - durch häufiges Nachmessen u.s.w. zu kontrollieren. Ferner hat der Streckenwärter auch darauf zu achten, dass die Weichen ordnungsgemäß verschlossen sind und die Gleissperren über dem Gleise liegen. Über diese Streckenbegehungen muss der Streckenwärter dem Bahnmeister täglich Bericht erstatten.

Von diesen Vorschriften erhält jeder der in Frage kommenden Beamten einen Abdruck. Die Dienststellenvorsteher haben darauf zu achten, dass jeder Beamte sich mit dem Inhalte der Vorschriften bekannt macht und dieselben genau befolgt werden.

Herford, den 8. November 1906
Der Betriebsdirektor
gez. Frydrychowitz


Anmerkung: Zu Ziffer 9: Durch besondere Dienstanweisung für den Streckenwärterbezirk Salzuflen Klbf. - Ötinghäuserheide vom 30. Okt. 26 hat eine zweimalige Begehung des Anschlussgleises in der Woche (Dienstags und Freitags) durch den Streckenwärter zu erfolgen.


Ergänzungen: Nachträge vom 8. Juli 1933 und 6. Dezember 1934


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